Diese Bedingungen regeln die Nutzung von vivotempo durch Unternehmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bergx2 GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung vivotempo (nachfolgend „Dienst“). vivotempo ist ein Projekt der Bergx2 GmbH Gruppe.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software zur Verwaltung von Urlaub und Abwesenheiten bereit, je nach gebuchtem Umfang ergänzt um Arbeitszeiterfassung, Krankmeldungen, Terminals und eine Schnittstelle zum Lesen von Daten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bereitstellung des Kundenkontos zustande. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Neue Kunden können den Dienst zunächst zwei Monate kostenlos testen. Der Testzeitraum endet automatisch; eine kostenpflichtige Nutzung beginnt erst, wenn der Kunde ein Abonnement bucht.
Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und hält sie aktuell.
Der Anbieter stellt die vereinbarten Funktionen über das Internet bereit; der Zugriff erfolgt über gängige Webbrowser. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, sofern die vereinbarten Funktionen dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden.
Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen.
Die Preise richten sich nach der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung und gelten je Nutzer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist für den gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienst Mollie oder per Überweisung bezahlt. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren.
Abonnements laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum, zum Beispiel einen Monat oder ein Jahr, und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden. Die Kündigung ist in den Kontoeinstellungen oder per E-Mail möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume in Verzug gerät oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch einen Export seiner Daten bereit und löscht die Daten anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und ist für die Nutzung des Dienstes durch seine Beschäftigten verantwortlich.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Beschäftigten verantwortlich, insbesondere für erforderliche Einwilligungen, etwa für die Gesichtserkennung am Terminal, und für die Beteiligung eines Betriebsrats.
Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst die vertraglich vereinbarten Funktionen bietet und frei von Rechtsmängeln ist. Bei Mängeln bessert der Anbieter nach eigener Wahl nach oder liefert Ersatz.
Die Gewährleistung entfällt, soweit Mängel auf unsachgemäßer Nutzung, Änderungen oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte beruhen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Anbieter hält die Vorschriften zum Datenschutz ein, insbesondere die DSGVO. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO, die auf der Webseite von vivotempo abrufbar ist. Sie wird mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrags und kann im Kundenkonto zusätzlich ausdrücklich angenommen werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
Alle Rechte am Dienst und an der zugehörigen Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Dienst zu nutzen.
Der Anbieter darf diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Frist weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026